Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ausführliche Reisebedingungen
der Leitner Touristik GmbH & Co. KG, 90584 Allersberg
Lieber Reisegast,
wir werden uns alle Mühe geben, Ihnen die Reise so angenehm wie möglich
zu machen. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen sollten, welche Leistungen
wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns
gegenüber haben. Diese Reisebedingungen sorgen in Ihrem und unserem Interesse
für klare Verhältnisse. Bitte schenken Sie Ihnen Ihre Aufmerksamkeit,
denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Reisebedingungen an. Sie gelten für
alle Programme des Reiseveranstalters Leitner Touristik, Allersberg (im weiteren
Text "Veranstalter" genannt).
1. Anmeldung, Reisebestätigung
1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie dem Veranstalter den Abschluss des
Reisevertrages verbindlich an. Dies kann schriftlich, per E-Mail oder Internet,
per Fax, mündlich oder telefonisch erfolgen. An seine Reiseanmeldung ist
der Reiseteilnehmer 14 Tage ab Datum der Anmeldung gebunden. Der Reisevertrag
wird für den Veranstalter dann verbindlich, wenn dieser Ihre Anmeldung
schriftlich bestätigt (Reisebestätigung).
1.2. Kurzfristige Buchungen 14 Tage vor Reisebeginn und kürzer führen
durch die sofortige Bestätigung durch den Veranstalter bzw. durch die Zulassung
zur Reise zum Vertragsabschluß. .
1.3. Bei Flugreisen nehmen wir telefonisch verbindliche Reservierungen vor,
auf die hin der Reisende eine entsprechende Bestätigung in zweifacher Ausführung
erhält, von denen er eine unverzüglich und unterschrieben an uns zurückzuleiten
hat. Reicht der Reisende die unterschriebene Anmeldebestätigung nicht innerhalb
einer Frist von 7 Tagen nach Zugang der Bestätigung zurück, so können
wir von der Reservierung Abstand nehmen, sofern es der Reisende nach max. einer
weiteren Aufforderung wiederum unterlässt, die Bestätigung unterschrieben
an uns weiterzuleiten. Schadenersatzansprüche wegen Nichteinhaltung der
Reservierungsabrede bleiben hiervon unberührt. Für Reservierungen
mittels Internet, E-Mail, etc. gilt das unter 1.3 angeführte entsprechend.
1.4. Sonderwünsche sind kein Vertragsgegenstand. Ändernde oder ergänzende
Abreden zu den im Reiseprospekt oder in der Anzeige beschriebenen Leistungen
sowie zu den Reisebedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung
durch den Veranstalter.
1.5 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung dem der Reiseanmeldung ab, weisen
wir Sie hierauf in der Reisebestätigung ausdrücklich hin. An das neue
Angebot sind wir 8 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses
neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb der Frist das Angebot annehmen.
1.6 Die Sitzplätze im Reisebus werden in der Reihenfolge der Anmeldung
vergeben. Wir behalten uns jedoch vor, Änderungen in der Sitzordnung vorzunehmen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Sitzplatz oder eine bestimmte
Lage der Sitzplätze, da bei Reiseanmeldung in der Regel noch nicht bekannt
ist, welcher Omnibus zum Einsatz kommt.
1.7 Bei ausdrücklich im Prospekt, Anzeige und sonstigen Erklärungen
als vermittelt bezeichneten Leistungen sind wir nicht Reiseveranstalter sondern
Reisevermittler. Bei diesen Reisevermittlungen ist unsere vertragliche Haftung
als Vermittler ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
vorliegen, unsere Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind
oder zugesicherte Eigenschaften fehlen. Wir haften insofern grundsätzlich
nur für die Vermittlung, nicht jedoch für die vermittelten Leistungen
selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Für den Vertragsschluss gelten
die Bestimmungen der Ziff. 1 sinngemäß.
2. Bezahlung
2.1 Mit dem Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung von 20 % des
Reisepreises, (mindestens jedoch € 26,- pro Person) fällig. Die Kosten
für eine Reiseversicherung werden in voller Höhe zusammen mit der
Anzahlung fällig. Die Restzahlung ist ohne weitere Aufforderung 30 Tage
vor Abreise zu leisten. Vertragsabschlüsse innerhalb von 4 Wochen vor Reisebeginn
verpflichten zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises. .
2.2 Zur Absicherung der Kundengelder hat der Veranstalter bei der R&V Versicherung
AG Wiesbaden eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Sie erhalten den Sicherungsschein
bei allen Reisen sofort mit Ihrer Reisebestätigung. Dieser gilt für
alle auf der Reisebestätigung genannten Personen. Die Verpflichtung zur
Aushändigung des eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise
nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt
und der Reisepreis € 75,-- nicht übersteigt.
2.3. Bei Busfahrten sind Ihre Reisebestätigung sowie die bankquittierte
Überweisung mitzubringen und dem Fahrer vorzuzeigen.
2.4. Bei Flug- und Schiffsreisen erhalten Sie nach Eingang des kompletten Reisepreises
ca. 8 Tage vor Reiseantritt noch weitere Unterlagen/ Informationen von uns ausgehändigt.
2.5. Ist am Abreisetag der Reisepreis nicht vollständig bezahlt, kann der
Reisevertrag mit dem Kunden vom Veranstalter aufgelöst werden, sofern der
Kunde nicht die Bezahlung des Reisepreises sofort in bar nachholt. Der Veranstalter
kann als Entschädigung Stornogebühren nach Ziffer 5.3 verlangen.
2.6. Kosten für Nebenleistungen wie die Besorgung von Visa etc. sind, soweit
nicht im Katalog ausdrücklich vermerkt, nicht im Reisepreis enthalten.
Falls solche Kosten entstehen, werden sie extra berechnet.
2.7 Rücktritts- und Bearbeitungsgebühren sind jeweils sofort fällig.
3. Leistungen und Preise
3.1. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen
im Prospekt/Inserat und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
Die im Katalog enthaltenen Angaben sind für den Veranstalter grundsätzlich
bindend mit dem Inhalt, mit dem sie Grundlage des Reisevertrages geworden sind.
Vor Vertragsschluss kann der Veranstalter jederzeit eine Änderung der Katalogangaben
vornehmen, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert
wird.
3.2. Ihr Reise- und Handgepäck von maximal 15 kg pro Person befördern
wir kostenfrei. Wir haften nicht für Beschädigungen welche nicht in
unserem Verantwortungsbereich liegen, bei Verwechslungen, Diebstahl aus dem
Fahrgastraum, für im Bus zurückgelassene Gegenstände sowie für
Beschädigungen, welche von uns beauftragte Leistungsträger (Fluggesellschaften,
Hotels etc.) verursacht haben. Haftung für Beschädigungen des Reisegepäcks
im Omnibus übernehmen wir nur dann, wenn der Gast diesen Schaden unverzüglich
und schriftlich dem Fahrer gemeldet hat, sich den Schaden von diesem schriftlich
bestätigen ließ und dieser Schaden nachweisbar in den Verantwortungsbereich
des Veranstalters fällt. Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer
Reisegepäckversicherung. Das Risiko für Geld, Wertgegenstände,
techn. Geräte und Medikamente trägt der Gast. Von der Beförderung
ausgeschlossen sind sämtliche gefährlichen Güter aller Art (z.
B. Gasflaschen, auch Propangas), Motoren, Kompressoren usw. Ferner ausgeschlossen
sind Gegenstände, die bei Flugreisen nach Ansicht der Fluggesellschaften
nach Größe oder Art für die Beförderung im Flugzeug ungeeignet
sind. Für evtl. eintretende Schäden haften Sie in vollem Umfang. Bitte
informieren Sie sich vor der Reise beim Veranstalter.
3.3. Sie werden entsprechend Ihrer Buchung untergebracht und verpflegt. Bei
Auslandsreisen erwartet Sie in der Regel eine landesübliche Küche.
Dreibettzimmer sind Doppelzimmer mit Zustellbett. Die Einteilung der Zimmer
obliegt dem Hotelier. Ein eigenmächtiger Zimmerwechsel ist nicht gestattet,
die Mehrkosten gehen ansonsten zu Lasten des Reisenden.
3.4 Bei Kinderermäßigungen ist das Alter bei Reiseantritt maßgebend.
Der Veranstalter ist berechtigt, das Alter anhand der Personaldokumente zu überprüfen.
Bei nicht mit der Buchung übereinstimmenden Angaben ist der Veranstalter
berechtigt, den korrekten Reisepreis zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr
von € 26,-- pro Person nachzuerheben. Der Nachweis nicht entstandener oder
wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.
4 Leistungs- und Preisänderung
4.1 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden
und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden,
sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich
sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Der Veranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der
Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten,
der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren
oder bei Wechselkursänderungen in dem Umfang zu ändern, wie sich deren
Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen dem Zugang
der Reisebestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Reisetermin mehr
als 4 Monate liegen.
4.3 Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer
nachträglichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter
den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt
davon in Kenntnis zu setzen.
4.4 Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen
Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt,
ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an
einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter
in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus
seinem Angebot anzubieten.
4.5 Der Reisende hat die Rechte nach 4.4 unverzüglich nach der Erklärung
des Veranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung
diesem gegenüber geltend zu machen.
4.6 Wir behalten uns ausdrücklich vor, aus-geschriebene Ausflüge und
andere Leistungspunkte innerhalb einer Reise zeitlich zu tauschen und zu verschieben.
Es besteht kein Anspruch auf Durchführung eines Ausflugs an einem bestimmten
Tag oder zu einer bestimmten Zeit, da dies für den Gesamtzuschnitt der
Leistung unerheblich ist.
4.7 Ist ein Transfer Leistungsbestandteil der angebotenen Reise, so behält
es sich der Veranstalter vor, diesen Transfer alternativ mit Bus, Taxi, Bahn
oder öffentlichen Verkehrsmitteln durchzuführen. Ein Anspruch auf
eine bestimmte Durchführung des Transfers besteht nicht. Der Kunde erhält
die entsprechende Information ca. 8 Tage vor Reisebeginn mit den Unterlagen.
4.8 Der Veranstalter behält sich bei Flugreisen ausdrücklich eine
evt. Änderung der Fluggesellschaft/Flugzeugtyp oder des Abflugshafen vor.
Angaben zu Flugzeiten vor dem Abreisetag sind stets vorläufig und unverbindlich.
5 Rücktritt durch den Kunden
5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Dies müssen Sie aus Gründen der Beweissicherung unbedingt schriftlich
tun. Maßgeblich ist der Zugang beim Veranstalter oder seiner Buchungsstelle
5.2 Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Reise aus Gründen nicht
antreten, die vom Veranstalter nicht zu vertreten sind, kann der Veranstalter
angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen
sowie Verwaltungskosten verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich
ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen
zu berücksichtigen. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen,
dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine
oder geringere Kosten entstanden sind, als die vom Veranstalter in der Pauschale
(siehe unten) ausgewiesenen Kosten.
5.3 Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt
grundsätzlich wie folgt (Mindestbetrag jedoch € 26,- pro Person, alle
Angaben pro Person):
5.3.1 Standardgebühren:
A Standardstaffel bei Flugreisen:
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt ....20%
vom 29. bis 22. Tag ....25%
vom 21. bis 15. Tag ....35%
vom 14. bis 8. Tag ....50%
vom 7. bis 1. Tag ....65%
ab dem Tag des Reiseantritts
oder bei Nichtantritt der Reise ....80%
B Standardstaffel bei Busreisen:
bis 35 Tage vor Reiseantritt wird nur eine Bearbeitungsgebühr in Höhe
von EUR 26,--(für Reisen bis bis 31.12.01: DM 50,--)pro Person erhoben.
Bei späterem Rücktritt entstehen folgende Kosten:
34 bis 15 Tage vor Reiseantritt ....30%
14 bis 8 Tage vor Reiseantritt ....50%
7 bis 4 Tage vor Reiseantritt ....60%
3 Tage bis Reiseantritt ....85%
5.3.2 Ausnahmen von den Standardgebühren:
Bei Schiffsreisen sowie allen mit Schiff kombinierten Flug- und Busreisen:
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt ....20%
vom 29. bis 22. Tag ....35%
vom 21. bis 15. Tag ....50%
vom 14. bis 4. Tag ....75%
3 Tage bis Reiseantritt oder bei
Nichtantritt der Reise ....85%
5.4 Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer
nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten oder der Reisebestätigung
bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abreiseort einfindet, oder wenn die Reise
wegen Fehlens der Reisedokumente wie z.B. Reisepass oder Visa, nicht angetreten
werden kann.
5.5 Auf Ihren Wunsch nimmt der Veranstalter, soweit durchführbar, vor Beginn
der in 5.3.1 und 5.3.2 genannten Fristen (also bis zum 30. Tag vor Reisebeginn)
eine Abänderung der Reisebestätigung (Umbuchung) vor. Dafür kann
der Veranstalter ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von € 26,- pro Person
verlangen, soweit er nach entsprechender Information des Reisenden nicht eine
höhere Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis
unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie
dessen bestimmt, was der Veranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen
erwerben kann. Als Umbuchung gelten Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels,
des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung. Änderungen
nach den o.e. Fristen sowie Änderungen über den Geltungszeitraum der
der Buchung zugrunde liegenden Katalogausschreibung hinaus, können nur
nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen nach 5.3 bei gleichzeitiger
Neuanmeldung vorgenommen werden.
5.6 Bei gebuchten oder im Arrangement enthaltenen Eintrittskarten wird bei Umbuchung
oder Reiserücktritt neben den ausgewiesenen Umbuchungs- bzw. Stornogebühren
für die gebuchte Leistung der volle Kartenpreis zusätzlich berechnet.
5.7 Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich und dringend den Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung bzw. eines Versicherungspaketes.
6 Ersatzpersonen
6.1 Bis zum Reisebeginn kann der Kunde, soweit durchführbar verlangen,
dass ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus seinem Reisevertrag eintritt.
Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den
besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. In diesem Fall
wird dem Kunden neben den dem Veranstalter von Leistungsträgern berechneten
Kosten (z.B. für Ticketänderungen, etc.) zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr
von € 26,-- pro Person berechnet. Der Nachweis nicht entstandener oder
wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.
6.2 Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden
Mehrkosten und Bearbeitungsgebühren haften der angemeldete Teilnehmer und
die Ersatzperson als Gesamtschuldner.
6.3 Reiseabbruch: Wird die Reise infolge eines Umstandes abgebrochen, der in
der Sphäre des Reisenden liegt (z.B. Krankheit), so wird sich der Veranstalter
bemühen, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen
sowie erzielter Erlöse aus der Verwertung der nicht in Anspruch genommenen
Leistungen zu erreichen. Dies gilt nicht wenn unerhebliche Leistungen betroffen
sind oder wenn der Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen
entgegenstehen. Der Veranstalter ist berechtigt, in der Regel 20% des erstatteten
Betrages, als Ausgleich für zusätzliche Mühen und Kosten einzubehalten.
7 Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
7.1 Der Veranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen,
wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch
den Veranstalter vom Reisenden nachhaltig gestört wird, so dass seine weitere
Teilnahme für den Veranstalter und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr
zumutbar ist. Das gleiche gilt, wenn sich jemand in starkem Maß vertragswidrig
verhält oder der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise
hält. Der Veranstalter behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis.
Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der
Störer selbst. Der Veranstalter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung
nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden. Weitergehende Schadensersatzansprüche
des Veranstalters bleiben unberührt.
7.2 Unsere Busfahrer und Reise(beg)leiter sind zur Abmahnung bevollmächtigt.
Die Kündigung eines Reisevertrags kann nur durch die Geschäftsführung
oder einen Prokuristen des Veranstalter erfolgen.
7.3. Mindestteilnehmerzahl: Soweit in den Reisebeschreibungen nichts anderes
angegeben ist, beträgt die Mindestteilnehmerzahl für unsere Reisen
und evt. vorgesehene Ausflüge 20 Personen. Der Veranstalter kann bis spätestens
8 Tage vor Reiseantritt erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht
erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird. Der Veranstalter informiert
Sie selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich
wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann.
7.4 Der Reiseveranstalter kann ebenfalls von der Reise zurücktreten, wenn
die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten
für den Veranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil die ihm im Falle
der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen
Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würden. Ein Rücktrittsrecht
des Veranstalters besteht jedoch nicht, wenn er die dazu führenden Umstände
zu vertreten hat (z.B. Kalkulationsfehler) oder wenn er diese Umstände
nicht nachweisen kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden
unverzüglich zugeleitet.
7.5. Im Fall des Rücktritts durch den Veranstalter nach Ziffer 7.3 oder
7.4 ist der Reisende berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
anderen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche
Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der
Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung
durch den Veranstalter diesem gegenüber geltend zu machen. Macht der Reisende
von seinem Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reise keinen Gebraucht,
erhält er den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
8 Außergewöhnlicher Umstände - höhere Gewalt
8.1. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer Höherer
Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen etc.) erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Reisende
als auch der Veranstalter den Reisevertrag kündigen. Der Veranstalter zahlt
den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, kann jedoch für
die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen
eine angemessene Entschädigung verlangen. Im Fall der Kündigung durch
den Veranstalter stehen dem Reisenden außerdem die in Ziffer 7.5 beschriebenen
weiteren Rechte zu.
8.2 Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist der Veranstalter
verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere den Reisenden,
falls das vertraglich vereinbart ist, zurückzubefördern. Die Mehrkosten
für die Rückbeförderung tragen die Parteien zur Hälfte,
die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.
9 Haftung/Gewährleistung
9.1. Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmanns ein für: die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige
Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
(sofern der Veranstalter nicht gemäß Ziffer 3.1 vor Vertragsabschluß
eine Änderung erklärt hat) sowie für die ordnungsgemäße
Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der
Ortsüblichkeit und der Vorschriften des jeweiligen Reiseziels.
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Angaben in Hotel-, Orts- oder Schiffsprospekten.
9.2 GewährleistungDem Reisenden stehen die Rechte aus dem Reisevertragsgesetz
zu, die zum besseren Verständnis mit eigenen Worten in verkürzter
Fassung wiedergegeben werden:
9.2.1 Wird eine Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende
innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann neben der
Beseitigung des Reisemangels auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine
gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Der Veranstalter kann
die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand
erfordert.
9.2.2 Der Reisende kann eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, falls
Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er es
nicht schuldhaft unterlässt, den Mangel vor Ort umgehend schriftlich anzuzeigen.
Hierzu ist der Reisemangel bei Reise(beg)leiter / Busfahrer / Agentur, oder
falls niemand erreichbar ist, bei dem Reiseveranstalter direkt schriftlich anzuzeigen,
soweit nicht erhebliche Schwierigkeiten die Mängelanzeige gegenüber
dem Reiseveranstalter unzumutbar machen. Die Telefon- und Faxnummern ergeben
sich aus den Reiseunterlagen. Unterlässt der Reisende schuldhaft die Mängelanzeige,
so stehen ihm keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu.
9.2.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und
leistet der Reiseveranstalter nicht innerhalb einer angemessenen Frist von 24
Stunden Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den
Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen
wird Schriftform empfohlen - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden
die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren
Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf
es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter
verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein
besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Wird der Vertrag danach
aufgehoben, behält der Reisende den Anspruch auf Rückführung.
Er schuldet dem Veranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden
Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
9.2.4 Der Reisende ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schäden zu unternehmen,
um eventuelle Schäden gering zu halten.
9.3 Haftung
9.3.1 Bei Vorliegen eines Mangels kann der Reisende unbeschadet der Herabsetzung
des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz verlangen,
es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter
nicht zu vertreten hat. Er kann Schadenersatz auch wegen nutzlos aufgewandter
Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt
worden ist.
9.3.2 Die vertragliche Haftung des Veranstalters auf Schadenersatz für
Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die
Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des
Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter
herbeigeführt worden ist. Die Beschränkung der Haftung auf den dreifachen
Reisepreis gilt auch, soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
ist.
9.3.3 Deliktische Schadenersatzansprüche: Für alle gegen den Veranstalter
gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter
bei Sachschäden bis € 4.000,-. Übersteigt der dreifache Reisepreis
diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des
dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten
jeweils je Reisendem und Reise.
9.3.4 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich
von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden und in der Reiseausschreibung
ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden.
9.3.5 Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten müssen
Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie
vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen
und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet der Veranstalter nur, wenn
ihn ein Verschulden trifft.
9.3.6 Dem Kunden wird unbedingt der Abschluss einer Reiseunfall- oder Reisegepäckversicherung
empfohlen, am besten eines Komplettschutz-Pakets.
9.3.7 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung
internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften,
nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen
oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter
bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann der Veranstalter sich
hierauf berufen.
9.3.8 Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen
Beförderungsunternehmens. Sofern der Veranstalter bei der Luftbeförderung
vertraglicher Luftfrachtführer ist, haftet er ggf. neben dem ausführenden
Luftfrachtführer gemäß den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes
bzw. den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und den
Zusatzabkommen für Flüge von und nach den USA und Kanada, sowie, nach
dessen In-Kraft-Treten, dem Montrealer Abkommen vom 28. Mai 1999. Das Warschauer
Abkommen und die Zusatzabkommen für den USA- und Kanada-Verkehr beschränken
in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung
sowie für Verlust und Beschädigung von Gepäck. Kommt dem Veranstalter
bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich
die Haftung nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes.
Für die Beförderung mit Fährschiffen gelten die Bedingungen der
jeweiligen Fährschiff-Reederei, sofern die Beförderung nicht Teil
des Leistungspaketes des Veranstalters ist. In diesem Fall sind die ausführlichen
Reisebedingungen des Veranstalters vorrangig maßgebend.
10 Mitwirkungspflicht, Beanstandungen
10.1 Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden
oder gering zu halten. Sollten Sie wider Erwarten Grund zu Beanstandungen haben,
sind diese an Ort und Stelle unverzüglich unserem Busfahrer bzw. Reise(beg)leiter
oder unserem Leistungsträger (z.B. Agentur, Hotelier, Schiffsleitung) mitzuteilen
und schriftlich Abhilfe zu verlangen. Unterlässt es ein Reisender schuldhaft,
einen Mangel schriftlich anzuzeigen, stehen ihm keinerlei Ansprüche zu.
10.2 Sollten Sie im Zielgebiet niemand erreichen, so können Sie die Firma
Leitner während der Geschäftszeiten unter 09176/ 98 60-0 erreichen,
nach Büroschluss unter 09176/9860-20. Fax 09176/ 98 60 99.
10.3 Schäden oder Zustellungsverzögerungen von Ihrem Reisegepäck
bei Flug- und Schiffsreisen sind von Ihnen unverzüglich an Ort und Stelle
mittels Schadenanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft / Schiffsleitung
anzuzeigen. Ohne ausgefüllte Schadensanzeige werden in der Regel Erstattungen
abgelehnt.
10.4 Busfahrer, Reise(beg)leiter oder Agentur sind nicht berechtigt, Ansprüche
anzuerkennen.
11 Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretung
11.1 Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche sind innerhalb eines
Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem
Reiseveranstalter geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich
geschehen. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend
machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.
11.2 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB
verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem
die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und
dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch
begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der
Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.
Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung
ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
11.3 Ihr Reisebüro tritt nur als Vermittler beim Abschluss des Reisevertrages
auf. Es ist nicht befugt, nach Reisende die Anmeldung von Gewährleistungs-
und Schadensersatzansprüchen durch Reisende entgegenzunehmen.
11.4 Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Veranstalter ist ausgeschlossen.
12 Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
Der Veranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in
dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass- Visa- und Gesundheitsvorschriften
sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für
Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Durch die Reiseausschreibung in den Katalogen und mit den Reiseunterlagen erhalten
Sie wesentliche Informationen über die für Ihre Reise notwendigen
Formalitäten. Bitte beachten Sie diese Informationen und lassen Sie sich
weitergehend unterrichten.
12.1 12.1 Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung
und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung,
wenn Sie ihn mit der Versorgung beauftragt haben, es sei denn dass die Verzögerung
von dem Veranstalter zu vertreten ist. Zur Erlangung von Visa etc. bei den zuständigen
Stellen müssen Sie mit einem ungefähren Zeitraum von etwa acht Wochen
rechnen.
12.2 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung
der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere
die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften
erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte
Falsch- oder Nichtinformation des Veranstalters bedingt sind.
12.3 Entnehmen Sie bitte dem Katalog oder Ihrer Reiseanmeldung und erkundigen
Sie sich beim Veranstalter oder beim Auswärtigen Amt, ob für Ihre
Reise ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt, und
achten Sie bitte darauf, dass Ihr Reisepass oder Ihr Personalausweis für
die Reise eine ausreichende Gültigkeitsdauer besitzt. Kinder können
im Pass der mitreisenden Eltern eingetragen werden. Für manche Länder
benötigen sie einen eigenen Kinderpass.
12.4 Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern sehr
streng gehandhabt. Informieren Sie sich bitte genau und befolgen Sie die Vorschriften
unbedingt.
12.5 Von verschiedenen Staaten werden bestimmte Impfzeugnisse verlangt, die
nicht jünger als 8 Tage und nicht älter als 3 Jahre (Pocken) bzw.
10 Jahre (Gelbfieber) sein dürfen. Derartige Impfzeugnisse sind auch deutschen
Behörden vorzuweisen, sofern Sie aus bestimmten Ländern (z.B. Afrika,
Vorderer Orient) zurückkehren. Bitte informieren Sie sich entsprechend!
12.6 Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere
Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren, gegebenenfalls sollte ärztlicher
Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern,
reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen
Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
wird verwiesen.
13 Allgemeines
13.1 Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druckfehlern bleibt vorbehalten.
Wir informieren Sie jedoch vor Vertragsabschluß.
13.2 Angegebene Fahrzeiten unserer Busse wurden nach durchschnittlichen Verhältnissen
festgelegt und sind ohne Gewähr. Für Verspätungen und damit entstandene
Folgen oder Kosten haften wir nicht. Dies gilt auch für Zeitenänderungen
und Verspätungen bei Flug- und Schiffsreisen, wenn dies nicht in unserem
Verantwortungsbereich liegt.
13.3 Eine Änderung der Reisestrecke oder des Programms aus Gründen
höherer Gewalt müssen grundsätzlich vorbehalten bleiben.
13.4 Anfallende Eintrittsgelder (außer in den Leistungen aufgeführt)
sind nicht im Reisepreis enthalten.
13.5 Parken Ihres privaten PKW in Allersberg: Sie können Ihren PKW bei
ausreichender Verfügbarkeit an Parkplätzen für die Dauer Ihrer
Reise auf der Parkfläche unseres Betriebshofs kostenlos abstellen. Ihr
PKW muss abgesperrt sein. Das Parken ist nur mit Parkschein erlaubt, welchen
Sie vom Busfahrer erhalten. Bei Überfüllung unseres Betriebshofs können
wir Sie bei Verfügbarkeit auf geeignete Ausweichparkflächen in und
um Allersberg verweisen. Der Bus wird Sie selbstverständlich auch dort
abholen. Das Parken erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr des Kunden.
Wir weisen darauf hin, dass der Veranstalter keinerlei Haftung für Schäden
an den Fahrzeugen übernimmt, egal wer oder durch was der Schaden an Ihrem
Fahrzeug entstanden ist. Dies gilt auch bei evt. Einbrüchen auf dem Leitner-Gelände.
Den Parkanweisungen unserer Busfahrer und unseres Personals ist bitte unbedingt
Folge zu leisten, um das Einparken anderer Gäste sowie anderweitige Behinderungen
zu vermeiden. Entgegen den Anweisungen geparkte Fahrzeuge müssen auf Kosten
des Halters zu beseitigen.
13.6 Alle Mehrtages-Busreisen des Veranstalters werden in Bussen mit WC durchgeführt.
Die Benutzung kann jedoch jederzeit aus hygienischen Gründen, bei vollem
Sammelbecken ohne Entleerungsmöglichkeit oder Frostgefahr eingeschränkt
werden.
13.7 Bitte warten Sie direkt an der vom Veranstalter bestätigten Haltestelle/Treffpunkt,
auch wenn diese evtl. durch Fahrzeuge, Baustelle oder Veranstaltung blockiert
ist. Unser Fahrer wird Sie dort abholen.
13.8 Wenn Sie am Abfahrtstag verspätet an Ihre Abfahrtsstelle gelangen,
wird unser Fahrer 15 Min. an der Abfahrtsstelle warten und dann zur nächsten
Zustiegsstelle weiterfahren. Für diesen Fall steht Ihnen der Notdienst
der Firma Leitner zur Verfügung (siehe 10.2.). Sollten Sie nach Antritt
der Reise an einer Haltestelle nicht pünktlich zur Weiterfahrt erscheinen
kann unser Fahrer max. 15 Min. auf Sie warten. Sollten Sie bei einer Mehrtagesreise
zu einer Tages- oder Halbtagesfahrt nicht pünktlich an dem vom Fahrer bzw.
Reise(beg)leiter genannten Treffpunkt stehen, gehen wir ohne Wartezeit davon
aus, dass Sie nicht am Ausflug teilnehmen wollen.
Grundsätzlich ist das Parken auf unserem Betriebsgelände nur mit Parkschein
gestattet, welcher Ihnen von unserem Fahrer oder einem andern Bediensteten ausgehändigt
wird. Deren Anweisungen sind beim Parken Ihres PKW in jedem Fall Folge zu leisten,
um das Einparken anderer Gäste sowie anderweitige Behinderungen unseres
Betriebsablaufs zu vermeiden. Wir behalten uns ausdrücklich vor, entgegen
den Anweisungen oder ohne Parkzettel geparkte PKWs auf Kosten des Fahrzeughalters
abschleppen zu lassen.
13.9 Die Mitnahme von Haustieren kann nur mit schriftlicher Zustimmung des Veranstalters
erfolgen.
14. Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden
Reisebedingungen.
15. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des
Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt
haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passiv-Prozesse, ist der Sitz
des Reiseveranstalters.
Diese Reisebedingungen und Hinweise gelten für den Reiseveranstalter:
Leitner GmbH & Co. Touristik KG
Am Spitalwald 2
90584 Allersberg
Amtsgericht Nürnberg HRA 10305
Telefon: (09176) 98 60-0
Fax: (09176) 98 60-99
E-Mail: kundenservice@leitner-reisen.de
Persönlich haftender Gesellschafter: Leitner GmbH
Amtsgericht Nürnberg HRB 10774
Geschäftsführer: Gertrud Blankenburg,
Andreas Blankenburg
10. Auflage, gültig für alle Buchungen ab 01.10.2003