Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ausführliche Reisebedingungen
der Leitner Touristik GmbH & Co. KG, 90584 Allersberg


Lieber Reisegast,

wir werden uns alle Mühe geben, Ihnen die Reise so angenehm wie möglich zu machen. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen sollten, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Diese Reisebedingungen sorgen in Ihrem und unserem Interesse für klare Verhältnisse. Bitte schenken Sie Ihnen Ihre Aufmerksamkeit, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Reisebedingungen an. Sie gelten für alle Programme des Reiseveranstalters Leitner Touristik, Allersberg (im weiteren Text "Veranstalter" genannt).
1. Anmeldung, Reisebestätigung
1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie dem Veranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Dies kann schriftlich, per E-Mail oder Internet, per Fax, mündlich oder telefonisch erfolgen. An seine Reiseanmeldung ist der Reiseteilnehmer 14 Tage ab Datum der Anmeldung gebunden. Der Reisevertrag wird für den Veranstalter dann verbindlich, wenn dieser Ihre Anmeldung schriftlich bestätigt (Reisebestätigung).

1.2. Kurzfristige Buchungen 14 Tage vor Reisebeginn und kürzer führen durch die sofortige Bestätigung durch den Veranstalter bzw. durch die Zulassung zur Reise zum Vertragsabschluß. .

1.3. Bei Flugreisen nehmen wir telefonisch verbindliche Reservierungen vor, auf die hin der Reisende eine entsprechende Bestätigung in zweifacher Ausführung erhält, von denen er eine unverzüglich und unterschrieben an uns zurückzuleiten hat. Reicht der Reisende die unterschriebene Anmeldebestätigung nicht innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Zugang der Bestätigung zurück, so können wir von der Reservierung Abstand nehmen, sofern es der Reisende nach max. einer weiteren Aufforderung wiederum unterlässt, die Bestätigung unterschrieben an uns weiterzuleiten. Schadenersatzansprüche wegen Nichteinhaltung der Reservierungsabrede bleiben hiervon unberührt. Für Reservierungen mittels Internet, E-Mail, etc. gilt das unter 1.3 angeführte entsprechend.

1.4. Sonderwünsche sind kein Vertragsgegenstand. Ändernde oder ergänzende Abreden zu den im Reiseprospekt oder in der Anzeige beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.

1.5 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung dem der Reiseanmeldung ab, weisen wir Sie hierauf in der Reisebestätigung ausdrücklich hin. An das neue Angebot sind wir 8 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb der Frist das Angebot annehmen.

1.6 Die Sitzplätze im Reisebus werden in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Wir behalten uns jedoch vor, Änderungen in der Sitzordnung vorzunehmen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Sitzplatz oder eine bestimmte Lage der Sitzplätze, da bei Reiseanmeldung in der Regel noch nicht bekannt ist, welcher Omnibus zum Einsatz kommt.

1.7 Bei ausdrücklich im Prospekt, Anzeige und sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten Leistungen sind wir nicht Reiseveranstalter sondern Reisevermittler. Bei diesen Reisevermittlungen ist unsere vertragliche Haftung als Vermittler ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, unsere Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind oder zugesicherte Eigenschaften fehlen. Wir haften insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung, nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Für den Vertragsschluss gelten die Bestimmungen der Ziff. 1 sinngemäß.

2. Bezahlung
2.1 Mit dem Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises, (mindestens jedoch € 26,- pro Person) fällig. Die Kosten für eine Reiseversicherung werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig. Die Restzahlung ist ohne weitere Aufforderung 30 Tage vor Abreise zu leisten. Vertragsabschlüsse innerhalb von 4 Wochen vor Reisebeginn verpflichten zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises. .

2.2 Zur Absicherung der Kundengelder hat der Veranstalter bei der R&V Versicherung AG Wiesbaden eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Sie erhalten den Sicherungsschein bei allen Reisen sofort mit Ihrer Reisebestätigung. Dieser gilt für alle auf der Reisebestätigung genannten Personen. Die Verpflichtung zur Aushändigung des eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis € 75,-- nicht übersteigt.

2.3. Bei Busfahrten sind Ihre Reisebestätigung sowie die bankquittierte Überweisung mitzubringen und dem Fahrer vorzuzeigen.

2.4. Bei Flug- und Schiffsreisen erhalten Sie nach Eingang des kompletten Reisepreises ca. 8 Tage vor Reiseantritt noch weitere Unterlagen/ Informationen von uns ausgehändigt.

2.5. Ist am Abreisetag der Reisepreis nicht vollständig bezahlt, kann der Reisevertrag mit dem Kunden vom Veranstalter aufgelöst werden, sofern der Kunde nicht die Bezahlung des Reisepreises sofort in bar nachholt. Der Veranstalter kann als Entschädigung Stornogebühren nach Ziffer 5.3 verlangen.

2.6. Kosten für Nebenleistungen wie die Besorgung von Visa etc. sind, soweit nicht im Katalog ausdrücklich vermerkt, nicht im Reisepreis enthalten. Falls solche Kosten entstehen, werden sie extra berechnet.

2.7 Rücktritts- und Bearbeitungsgebühren sind jeweils sofort fällig.
3. Leistungen und Preise
3.1. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt/Inserat und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die im Katalog enthaltenen Angaben sind für den Veranstalter grundsätzlich bindend mit dem Inhalt, mit dem sie Grundlage des Reisevertrages geworden sind. Vor Vertragsschluss kann der Veranstalter jederzeit eine Änderung der Katalogangaben vornehmen, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

3.2. Ihr Reise- und Handgepäck von maximal 15 kg pro Person befördern wir kostenfrei. Wir haften nicht für Beschädigungen welche nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen, bei Verwechslungen, Diebstahl aus dem Fahrgastraum, für im Bus zurückgelassene Gegenstände sowie für Beschädigungen, welche von uns beauftragte Leistungsträger (Fluggesellschaften, Hotels etc.) verursacht haben. Haftung für Beschädigungen des Reisegepäcks im Omnibus übernehmen wir nur dann, wenn der Gast diesen Schaden unverzüglich und schriftlich dem Fahrer gemeldet hat, sich den Schaden von diesem schriftlich bestätigen ließ und dieser Schaden nachweisbar in den Verantwortungsbereich des Veranstalters fällt. Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer Reisegepäckversicherung. Das Risiko für Geld, Wertgegenstände, techn. Geräte und Medikamente trägt der Gast. Von der Beförderung ausgeschlossen sind sämtliche gefährlichen Güter aller Art (z. B. Gasflaschen, auch Propangas), Motoren, Kompressoren usw. Ferner ausgeschlossen sind Gegenstände, die bei Flugreisen nach Ansicht der Fluggesellschaften nach Größe oder Art für die Beförderung im Flugzeug ungeeignet sind. Für evtl. eintretende Schäden haften Sie in vollem Umfang. Bitte informieren Sie sich vor der Reise beim Veranstalter.

3.3. Sie werden entsprechend Ihrer Buchung untergebracht und verpflegt. Bei Auslandsreisen erwartet Sie in der Regel eine landesübliche Küche. Dreibettzimmer sind Doppelzimmer mit Zustellbett. Die Einteilung der Zimmer obliegt dem Hotelier. Ein eigenmächtiger Zimmerwechsel ist nicht gestattet, die Mehrkosten gehen ansonsten zu Lasten des Reisenden.

3.4 Bei Kinderermäßigungen ist das Alter bei Reiseantritt maßgebend. Der Veranstalter ist berechtigt, das Alter anhand der Personaldokumente zu überprüfen. Bei nicht mit der Buchung übereinstimmenden Angaben ist der Veranstalter berechtigt, den korrekten Reisepreis zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 26,-- pro Person nachzuerheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.
4 Leistungs- und Preisänderung
4.1 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.2 Der Veranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder bei Wechselkursänderungen in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen dem Zugang der Reisebestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.

4.3 Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer nachträglichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis zu setzen.

4.4 Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.

4.5 Der Reisende hat die Rechte nach 4.4 unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.

4.6 Wir behalten uns ausdrücklich vor, aus-geschriebene Ausflüge und andere Leistungspunkte innerhalb einer Reise zeitlich zu tauschen und zu verschieben. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung eines Ausflugs an einem bestimmten Tag oder zu einer bestimmten Zeit, da dies für den Gesamtzuschnitt der Leistung unerheblich ist.

4.7 Ist ein Transfer Leistungsbestandteil der angebotenen Reise, so behält es sich der Veranstalter vor, diesen Transfer alternativ mit Bus, Taxi, Bahn oder öffentlichen Verkehrsmitteln durchzuführen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Durchführung des Transfers besteht nicht. Der Kunde erhält die entsprechende Information ca. 8 Tage vor Reisebeginn mit den Unterlagen.
4.8 Der Veranstalter behält sich bei Flugreisen ausdrücklich eine evt. Änderung der Fluggesellschaft/Flugzeugtyp oder des Abflugshafen vor. Angaben zu Flugzeiten vor dem Abreisetag sind stets vorläufig und unverbindlich.
5 Rücktritt durch den Kunden
5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Dies müssen Sie aus Gründen der Beweissicherung unbedingt schriftlich tun. Maßgeblich ist der Zugang beim Veranstalter oder seiner Buchungsstelle

5.2 Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Reise aus Gründen nicht antreten, die vom Veranstalter nicht zu vertreten sind, kann der Veranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen sowie Verwaltungskosten verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die vom Veranstalter in der Pauschale (siehe unten) ausgewiesenen Kosten.

5.3 Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt grundsätzlich wie folgt (Mindestbetrag jedoch € 26,- pro Person, alle Angaben pro Person):

5.3.1 Standardgebühren:

A Standardstaffel bei Flugreisen:

bis zum 30. Tag vor Reiseantritt ....20%
vom 29. bis 22. Tag ....25%
vom 21. bis 15. Tag ....35%
vom 14. bis 8. Tag ....50%
vom 7. bis 1. Tag ....65%
ab dem Tag des Reiseantritts
oder bei Nichtantritt der Reise ....80%

B Standardstaffel bei Busreisen:

bis 35 Tage vor Reiseantritt wird nur eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 26,--(für Reisen bis bis 31.12.01: DM 50,--)pro Person erhoben. Bei späterem Rücktritt entstehen folgende Kosten:
34 bis 15 Tage vor Reiseantritt ....30%
14 bis 8 Tage vor Reiseantritt ....50%
7 bis 4 Tage vor Reiseantritt ....60%
3 Tage bis Reiseantritt ....85%

5.3.2 Ausnahmen von den Standardgebühren:

Bei Schiffsreisen sowie allen mit Schiff kombinierten Flug- und Busreisen:

bis zum 30. Tag vor Reiseantritt ....20%
vom 29. bis 22. Tag ....35%
vom 21. bis 15. Tag ....50%
vom 14. bis 4. Tag ....75%
3 Tage bis Reiseantritt oder bei
Nichtantritt der Reise ....85%



5.4 Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten oder der Reisebestätigung bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abreiseort einfindet, oder wenn die Reise wegen Fehlens der Reisedokumente wie z.B. Reisepass oder Visa, nicht angetreten werden kann.

5.5 Auf Ihren Wunsch nimmt der Veranstalter, soweit durchführbar, vor Beginn der in 5.3.1 und 5.3.2 genannten Fristen (also bis zum 30. Tag vor Reisebeginn) eine Abänderung der Reisebestätigung (Umbuchung) vor. Dafür kann der Veranstalter ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von € 26,- pro Person verlangen, soweit er nach entsprechender Information des Reisenden nicht eine höhere Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was der Veranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. Als Umbuchung gelten Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung. Änderungen nach den o.e. Fristen sowie Änderungen über den Geltungszeitraum der der Buchung zugrunde liegenden Katalogausschreibung hinaus, können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen nach 5.3 bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.

5.6 Bei gebuchten oder im Arrangement enthaltenen Eintrittskarten wird bei Umbuchung oder Reiserücktritt neben den ausgewiesenen Umbuchungs- bzw. Stornogebühren für die gebuchte Leistung der volle Kartenpreis zusätzlich berechnet.

5.7 Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich und dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung bzw. eines Versicherungspaketes.
6 Ersatzpersonen
6.1 Bis zum Reisebeginn kann der Kunde, soweit durchführbar verlangen, dass ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus seinem Reisevertrag eintritt. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. In diesem Fall wird dem Kunden neben den dem Veranstalter von Leistungsträgern berechneten Kosten (z.B. für Ticketänderungen, etc.) zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von € 26,-- pro Person berechnet. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.

6.2 Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten und Bearbeitungsgebühren haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.

6.3 Reiseabbruch: Wird die Reise infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z.B. Krankheit), so wird sich der Veranstalter bemühen, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse aus der Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu erreichen. Dies gilt nicht wenn unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn der Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Der Veranstalter ist berechtigt, in der Regel 20% des erstatteten Betrages, als Ausgleich für zusätzliche Mühen und Kosten einzubehalten.
7 Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
7.1 Der Veranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Veranstalter vom Reisenden nachhaltig gestört wird, so dass seine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Das gleiche gilt, wenn sich jemand in starkem Maß vertragswidrig verhält oder der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Der Veranstalter behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Der Veranstalter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Veranstalters bleiben unberührt.

7.2 Unsere Busfahrer und Reise(beg)leiter sind zur Abmahnung bevollmächtigt. Die Kündigung eines Reisevertrags kann nur durch die Geschäftsführung oder einen Prokuristen des Veranstalter erfolgen.

7.3. Mindestteilnehmerzahl: Soweit in den Reisebeschreibungen nichts anderes angegeben ist, beträgt die Mindestteilnehmerzahl für unsere Reisen und evt. vorgesehene Ausflüge 20 Personen. Der Veranstalter kann bis spätestens 8 Tage vor Reiseantritt erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird. Der Veranstalter informiert Sie selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann.

7.4 Der Reiseveranstalter kann ebenfalls von der Reise zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Veranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil die ihm im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würden. Ein Rücktrittsrecht des Veranstalters besteht jedoch nicht, wenn er die dazu führenden Umstände zu vertreten hat (z.B. Kalkulationsfehler) oder wenn er diese Umstände nicht nachweisen kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet.

7.5. Im Fall des Rücktritts durch den Veranstalter nach Ziffer 7.3 oder 7.4 ist der Reisende berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung durch den Veranstalter diesem gegenüber geltend zu machen. Macht der Reisende von seinem Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reise keinen Gebraucht, erhält er den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
8 Außergewöhnlicher Umstände - höhere Gewalt
8.1. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer Höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Reisende als auch der Veranstalter den Reisevertrag kündigen. Der Veranstalter zahlt den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, kann jedoch für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Im Fall der Kündigung durch den Veranstalter stehen dem Reisenden außerdem die in Ziffer 7.5 beschriebenen weiteren Rechte zu.

8.2 Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist der Veranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere den Reisenden, falls das vertraglich vereinbart ist, zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die Parteien zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.
9 Haftung/Gewährleistung
9.1. Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns ein für: die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung (sofern der Veranstalter nicht gemäß Ziffer 3.1 vor Vertragsabschluß eine Änderung erklärt hat) sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der Ortsüblichkeit und der Vorschriften des jeweiligen Reiseziels.
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Angaben in Hotel-, Orts- oder Schiffsprospekten.

9.2 GewährleistungDem Reisenden stehen die Rechte aus dem Reisevertragsgesetz zu, die zum besseren Verständnis mit eigenen Worten in verkürzter Fassung wiedergegeben werden:

9.2.1 Wird eine Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann neben der Beseitigung des Reisemangels auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

9.2.2 Der Reisende kann eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlässt, den Mangel vor Ort umgehend schriftlich anzuzeigen. Hierzu ist der Reisemangel bei Reise(beg)leiter / Busfahrer / Agentur, oder falls niemand erreichbar ist, bei dem Reiseveranstalter direkt schriftlich anzuzeigen, soweit nicht erhebliche Schwierigkeiten die Mängelanzeige gegenüber dem Reiseveranstalter unzumutbar machen. Die Telefon- und Faxnummern ergeben sich aus den Reiseunterlagen. Unterlässt der Reisende schuldhaft die Mängelanzeige, so stehen ihm keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu.

9.2.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter nicht innerhalb einer angemessenen Frist von 24 Stunden Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Reisende den Anspruch auf Rückführung. Er schuldet dem Veranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

9.2.4 Der Reisende ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schäden zu unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten.

9.3 Haftung

9.3.1 Bei Vorliegen eines Mangels kann der Reisende unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat. Er kann Schadenersatz auch wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt worden ist.

9.3.2 Die vertragliche Haftung des Veranstalters auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter herbeigeführt worden ist. Die Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

9.3.3 Deliktische Schadenersatzansprüche: Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis € 4.000,-. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisendem und Reise.

9.3.4 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden und in der Reiseausschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden.

9.3.5 Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten müssen Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet der Veranstalter nur, wenn ihn ein Verschulden trifft.

9.3.6 Dem Kunden wird unbedingt der Abschluss einer Reiseunfall- oder Reisegepäckversicherung empfohlen, am besten eines Komplettschutz-Pakets.

9.3.7 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann der Veranstalter sich hierauf berufen.

9.3.8 Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens. Sofern der Veranstalter bei der Luftbeförderung vertraglicher Luftfrachtführer ist, haftet er ggf. neben dem ausführenden Luftfrachtführer gemäß den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes bzw. den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und den Zusatzabkommen für Flüge von und nach den USA und Kanada, sowie, nach dessen In-Kraft-Treten, dem Montrealer Abkommen vom 28. Mai 1999. Das Warschauer Abkommen und die Zusatzabkommen für den USA- und Kanada-Verkehr beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verlust und Beschädigung von Gepäck. Kommt dem Veranstalter bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes. Für die Beförderung mit Fährschiffen gelten die Bedingungen der jeweiligen Fährschiff-Reederei, sofern die Beförderung nicht Teil des Leistungspaketes des Veranstalters ist. In diesem Fall sind die ausführlichen Reisebedingungen des Veranstalters vorrangig maßgebend.
10 Mitwirkungspflicht, Beanstandungen
10.1 Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sollten Sie wider Erwarten Grund zu Beanstandungen haben, sind diese an Ort und Stelle unverzüglich unserem Busfahrer bzw. Reise(beg)leiter oder unserem Leistungsträger (z.B. Agentur, Hotelier, Schiffsleitung) mitzuteilen und schriftlich Abhilfe zu verlangen. Unterlässt es ein Reisender schuldhaft, einen Mangel schriftlich anzuzeigen, stehen ihm keinerlei Ansprüche zu.

10.2 Sollten Sie im Zielgebiet niemand erreichen, so können Sie die Firma Leitner während der Geschäftszeiten unter 09176/ 98 60-0 erreichen, nach Büroschluss unter 09176/9860-20. Fax 09176/ 98 60 99.

10.3 Schäden oder Zustellungsverzögerungen von Ihrem Reisegepäck bei Flug- und Schiffsreisen sind von Ihnen unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadenanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft / Schiffsleitung anzuzeigen. Ohne ausgefüllte Schadensanzeige werden in der Regel Erstattungen abgelehnt.
10.4 Busfahrer, Reise(beg)leiter oder Agentur sind nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen.
11 Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretung
11.1 Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.

11.2 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

11.3 Ihr Reisebüro tritt nur als Vermittler beim Abschluss des Reisevertrages auf. Es ist nicht befugt, nach Reisende die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen durch Reisende entgegenzunehmen.

11.4 Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Veranstalter ist ausgeschlossen.
12 Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
Der Veranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass- Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Durch die Reiseausschreibung in den Katalogen und mit den Reiseunterlagen erhalten Sie wesentliche Informationen über die für Ihre Reise notwendigen Formalitäten. Bitte beachten Sie diese Informationen und lassen Sie sich weitergehend unterrichten.

12.1 12.1 Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie ihn mit der Versorgung beauftragt haben, es sei denn dass die Verzögerung von dem Veranstalter zu vertreten ist. Zur Erlangung von Visa etc. bei den zuständigen Stellen müssen Sie mit einem ungefähren Zeitraum von etwa acht Wochen rechnen.

12.2 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Veranstalters bedingt sind.

12.3 Entnehmen Sie bitte dem Katalog oder Ihrer Reiseanmeldung und erkundigen Sie sich beim Veranstalter oder beim Auswärtigen Amt, ob für Ihre Reise ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt, und achten Sie bitte darauf, dass Ihr Reisepass oder Ihr Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeitsdauer besitzt. Kinder können im Pass der mitreisenden Eltern eingetragen werden. Für manche Länder benötigen sie einen eigenen Kinderpass.

12.4 Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern sehr streng gehandhabt. Informieren Sie sich bitte genau und befolgen Sie die Vorschriften unbedingt.

12.5 Von verschiedenen Staaten werden bestimmte Impfzeugnisse verlangt, die nicht jünger als 8 Tage und nicht älter als 3 Jahre (Pocken) bzw. 10 Jahre (Gelbfieber) sein dürfen. Derartige Impfzeugnisse sind auch deutschen Behörden vorzuweisen, sofern Sie aus bestimmten Ländern (z.B. Afrika, Vorderer Orient) zurückkehren. Bitte informieren Sie sich entsprechend!

12.6 Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren, gegebenenfalls sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
13 Allgemeines
13.1 Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druckfehlern bleibt vorbehalten. Wir informieren Sie jedoch vor Vertragsabschluß.

13.2 Angegebene Fahrzeiten unserer Busse wurden nach durchschnittlichen Verhältnissen festgelegt und sind ohne Gewähr. Für Verspätungen und damit entstandene Folgen oder Kosten haften wir nicht. Dies gilt auch für Zeitenänderungen und Verspätungen bei Flug- und Schiffsreisen, wenn dies nicht in unserem Verantwortungsbereich liegt.

13.3 Eine Änderung der Reisestrecke oder des Programms aus Gründen höherer Gewalt müssen grundsätzlich vorbehalten bleiben.

13.4 Anfallende Eintrittsgelder (außer in den Leistungen aufgeführt) sind nicht im Reisepreis enthalten.

13.5 Parken Ihres privaten PKW in Allersberg: Sie können Ihren PKW bei ausreichender Verfügbarkeit an Parkplätzen für die Dauer Ihrer Reise auf der Parkfläche unseres Betriebshofs kostenlos abstellen. Ihr PKW muss abgesperrt sein. Das Parken ist nur mit Parkschein erlaubt, welchen Sie vom Busfahrer erhalten. Bei Überfüllung unseres Betriebshofs können wir Sie bei Verfügbarkeit auf geeignete Ausweichparkflächen in und um Allersberg verweisen. Der Bus wird Sie selbstverständlich auch dort abholen. Das Parken erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr des Kunden. Wir weisen darauf hin, dass der Veranstalter keinerlei Haftung für Schäden an den Fahrzeugen übernimmt, egal wer oder durch was der Schaden an Ihrem Fahrzeug entstanden ist. Dies gilt auch bei evt. Einbrüchen auf dem Leitner-Gelände. Den Parkanweisungen unserer Busfahrer und unseres Personals ist bitte unbedingt Folge zu leisten, um das Einparken anderer Gäste sowie anderweitige Behinderungen zu vermeiden. Entgegen den Anweisungen geparkte Fahrzeuge müssen auf Kosten des Halters zu beseitigen.

13.6 Alle Mehrtages-Busreisen des Veranstalters werden in Bussen mit WC durchgeführt. Die Benutzung kann jedoch jederzeit aus hygienischen Gründen, bei vollem Sammelbecken ohne Entleerungsmöglichkeit oder Frostgefahr eingeschränkt werden.

13.7 Bitte warten Sie direkt an der vom Veranstalter bestätigten Haltestelle/Treffpunkt, auch wenn diese evtl. durch Fahrzeuge, Baustelle oder Veranstaltung blockiert ist. Unser Fahrer wird Sie dort abholen.

13.8 Wenn Sie am Abfahrtstag verspätet an Ihre Abfahrtsstelle gelangen, wird unser Fahrer 15 Min. an der Abfahrtsstelle warten und dann zur nächsten Zustiegsstelle weiterfahren. Für diesen Fall steht Ihnen der Notdienst der Firma Leitner zur Verfügung (siehe 10.2.). Sollten Sie nach Antritt der Reise an einer Haltestelle nicht pünktlich zur Weiterfahrt erscheinen kann unser Fahrer max. 15 Min. auf Sie warten. Sollten Sie bei einer Mehrtagesreise zu einer Tages- oder Halbtagesfahrt nicht pünktlich an dem vom Fahrer bzw. Reise(beg)leiter genannten Treffpunkt stehen, gehen wir ohne Wartezeit davon aus, dass Sie nicht am Ausflug teilnehmen wollen.

Grundsätzlich ist das Parken auf unserem Betriebsgelände nur mit Parkschein gestattet, welcher Ihnen von unserem Fahrer oder einem andern Bediensteten ausgehändigt wird. Deren Anweisungen sind beim Parken Ihres PKW in jedem Fall Folge zu leisten, um das Einparken anderer Gäste sowie anderweitige Behinderungen unseres Betriebsablaufs zu vermeiden. Wir behalten uns ausdrücklich vor, entgegen den Anweisungen oder ohne Parkzettel geparkte PKWs auf Kosten des Fahrzeughalters abschleppen zu lassen.

13.9 Die Mitnahme von Haustieren kann nur mit schriftlicher Zustimmung des Veranstalters erfolgen.
14. Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
15. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passiv-Prozesse, ist der Sitz des Reiseveranstalters.
Diese Reisebedingungen und Hinweise gelten für den Reiseveranstalter:

Leitner GmbH & Co. Touristik KG
Am Spitalwald 2
90584 Allersberg

Amtsgericht Nürnberg HRA 10305

Telefon: (09176) 98 60-0
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10. Auflage, gültig für alle Buchungen ab 01.10.2003

 
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